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   BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 55.03   

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https://dejure.org/2004,7594
BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 55.03 (https://dejure.org/2004,7594)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2004 - 5 C 55.03 (https://dejure.org/2004,7594)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2004 - 5 C 55.03 (https://dejure.org/2004,7594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII §§ 42, 89 d, 89 f
    Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen; Interessenwahrungsgrundsatz als Maßstab der Kostenerstattung; Kostenerstattung bei Inobhutnahme von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII §§ 42, 89 d, 89 f
    Amtsvormund; Anschlusshilfe; Ausländer; Bestellung; Einreise; Einrichtung; Erstversorgung; Erstversorgungseinrichtung; Hilfe zur Erziehung; Hilfemaßnahme; Inobhutnahme; Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen; ...

  • Wolters Kluwer

    Dringender Bedarf an jugendgerechter Unterbringung und Betreuung ; Inobhutnahme von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen in einer Erstversorgungseinrichtung; Erforderlichkeit einer Vormundbestellung durch das Familiengericht wegen Ruhens der elterlichen ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 42; ; SGB VIII § 89 d; ; SGB VIII § 89 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 42 § 89d § 89f
    Kostenerstattung nach/bei Inobhutnahme von unbegleitet eingereisten ausländischen Jugendlichen; Interessenwahrungsgrundsatz als Maßstab der Kostenerstattung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 55.03
    Gemäß § 89 d Abs. 1 Satz 3 SGB VIII bleibt die Erstattungspflicht nach Satz 1 unberührt, wenn die Person - wie hier der Jugendliche O. B. - um Asyl nachsucht oder einen Asylantrag stellt (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.).
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